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Ausbildung
Voraussetzungen
Die Theorie
Die A-Prüfung
B- und C-Prüfung
Die Scheinprüfung
Dritter Ausbildungsabschnitt -Der Weg zur Scheinprüfung
Ziel dieses Ausbildungsabschnittes ist das Erlangen des Luftfahrerscheins. Hierzu muss man eine Gesamtflugzeit von 30 Stunden, verschiedene Streckenflugübungen, Starten und Landen auf fremdem Platz und ein Streckenflug über 50 km Distanz ohne Fluglehrer nachweisen.
Zusätzlich werden ein Funksprechzeugnis (BZF) und eine amtliche Theorieprüfung, ähnlich wie beim Führerschein, verlangt. Hat man alle diese Voraussetzungen erfüllt, kann man die praktische Prüfung fliegen. Die drei Prüfungsflüge werden mit einem amtlichen Prüfer durchgeführt. Besteht man diese, erhält man den Pilotenschein.
Der dritte Ausbildungsabschnitt dauert erfahrungsgemäß eine Flugsaison.