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Ausbildung
Voraussetzungen
Die Theorie
Die A-Prüfung
B- und C-Prüfung
Die Scheinprüfung
Voraussetzungen für die Segelflugausbildung
Ab einem Mindestalter von 14 Jahren kann man mit dem Einverständnis der Eltern mit der Ausbildung beginnen.
Vor dem ersten Alleinflug muss ein "fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis" vorliegen. Dieses stellt der "Fliegerarzt" nach einer gründlichen Untersuchung aus, falls keine gesundheitlichen Mängel festgestellt werden. Auch als Brillen- und Kontaktlinsenträger kann man dieses Zeugnis erlangen. Für die Scheinprüfung benötigst Du ein polizeiliches Führungszeugnis.
Das Wichtigste ist aber, dass du Spaß am Segelfliegen hast, dass du kontaktfreudig und selbstsicher bist.